Wie spiegel online berichtet, ist die Musikindustrie mit einer strafrechtlichen Klage gegen eine Filesharerin vor dem Amtsgericht Mainz gescheitert, weil nicht eindeutig nachgewisen werden konnte, dass sie selbst für die unrechtmässige Verbreitung von Musikdateien im Netz verantwortlich gewesen sei.
"Zwar wurden bei einer Hausdurchsuchung vier PC und eine externe Festplatte gesichert, doch zum Tatzeitpunkt nutzten möglicherweise ihre zwei Kinder oder ihr Ehemann den Internetanschluss. Sie selbst sei zu dem Zeitpunkt an ihrem Arbeitsplatz gewesen.
Von den angeblich 3780 Musikdateien, die von diesem Internetanschluss aus angeboten wurden, fanden die Ermittler nur vier auf einem Laufwerk, das von einem Passwort geschützt war. Laut der Jura-Zeitschrift "MMR" hat die Angeklagte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und teilte mit, dass nicht nur sie Zugang zum Internet gehabt habe." (Quelle )
Die geforderten 1500 Euro Strafe musste die Frau nicht zahlen und MMR meinte, dass eine Strafbelegung allein aufgrund der IP-Adresse ohne ein entsprechendes Geständnis gerichtlich möglich sein werde.
Bleibt zu hoffen, dass Gesetzes-Initiativen wie HADOPI oder ACTA diesen Umstand nicht auch noch kippen und die essentielle Aussage "in Zweifel FÜR den Angeklagten" auch noch unterwandert wird.