SABAN einigt sich mit youtube
Es ging ein ganz leises Rauschen durch den deutschen Blogwald, als berichtet wurde, dass die belgsiche Rechteverwertungsgesellschaft SABAN sich mit youtube auf eine Vergütungs-Lösung geeinigt hat. Kurz gesagt: Die Künstler erhalten einen gewissen Teil aus den Werbeeinnahmen, welche bei den Videos entstehen.
Eine Einigung zwischen der GEMA und youtube ist weiter hin nicht in Sicht.
Spotify zum Ersten: Jetzt in Österreich erhältlich
Der Musikstreamingdienst Spotify fasst in Europa langsam Fuss und nun ist er auch in unserem Nachbarland Österreich erhältlich. Mit einem kleinen Video hat sich Spotify bei den Alpenländlern vorgestellt: http://www.spotify.com/at/blog/archives/2011/11/15/hello-austria-spotify-here/
Auch hier werden wir in good old Germany noch lange warten müssen, bis sich die GEMA auch hier mit dem Streamingdienst einigt, denn bisher stellt sie sich auch gegen Spotify.
Spotify zum Zweiten: Über 200 Labels aus Spotify abgezogen
Der britische Musikvertrieb STHoldings hat über 200 Independentlabels aus dem Spotify Angebot entfernt. Als Grund führt das Unternehmen an:
""Wir sind besorgt, dass diese Dienste die Umsätze anderer digitaler Vertriebswege kannibalisieren." Die Mehrheit der von STHoldings vertretenen Indie-Labels sei dieser Ansicht: "Diese Streaming-Dienste liefern schlechte Umsätze und haben eine schädliche Wirkung auf Verkäufe." Dabei beruft sich STHoldings auf eine Studie der US-Marktforscher von der NPD Group, demnach lasse gerade bei der für Indie-Labels so wichtigen Zielgruppe der Musik-Fanatiker das Interesse an Kaufmusik nach, sobald sie Zugang zu einer Streaming-Flatrate haben." (Quelle )
Es stellt sich allerdings die Frage, ob das sinkende Kaufinteresse nicht durch ein steigendes Bedürfniss an Live-Auftritten ausgeglichen wird. Von daher würde ich diesen Entschluss als etwas einseitig betrachten.
Grooveshark von Universal Music verklagt
Nun in Amiland ist grooveshark der beliebteste Streamingdienst und bisher hat er auch alles versucht, sein Geschäft auf legale Beine zu stellen. Vereinbarungen mit Independentlabels und der EMI, sowie sofortiges Herausnehmen urheberrechtlich geschützter Tracks sollten einen rechtssicheren Rahmen schaffen.
UMG siht das allerdings anders und hat in New York Klage in Millionenhöhe gegen Grooveshark eingereicht. Denn laut dem Digital Millenium Copyright Act ist die Seite vor illegalen Uploads seitens Dritter geschützt, dies trifft aber nicht zu, wenn die Betreiber selbst illegal uploaden würden. Laut einem Bericht von Spiegel online geht Universal von 100.000 illegal hochgeladenen Tracks seitens der Streamanbieter aus. Bei Forderungen von bis zu 150.000 US-Dollar pro illegalem Upload, wäre Grooveshark dicht. UM hat auch verlautbaren lassen, dass sie ihre Behauptung beweisen könnten.
Dies scheint jedoch irgednwie die Anti-Streamingwoche zu sein.
Billboard Charts schützen sich vor Presidumping und dadurch erhöhte Chartrankings
Da im Laufe der Vergangenheit die Billboard Charts wohl etwas aus den Fugen geraten sind, legt das US-Branchenmagazin "Billboard" jetzt Mindestpreise für Alben und Tracks fest.
Was war passiert? Durch Preisknaller-Aktionen von Anbietern wie Amazon, welche CDs und Tracks zu Dumpingpreisen angboten hatten, kam es zu erhöhten Käufen, welche sich auch in den Billboard-Charts bemerkbar machten. Billboard wiederum findet dies nun nicht fair oder repräsentativ und hat deshalb Mindestgrenzen festgelegt:
"Alben, die in den ersten vier Wochen nach Veröffentlichung weniger als 3,49 US-Dollar kosten, und Tracks, die in den ersten drei Monaten nach Erscheinen für unter 39-US-Cent zu haben sind, zählen ab der kommenden Erhebungswoche, die vom 21. bis 27. November dauert, nicht mehr für die US-Hitlisten mit." (Quelle )
Für mich stellt sich die Frage, ob der User nicht viel eher auf die Amazon-Charts schaut als auf die Billboard Charts? Es herrscht doch immer noch das Angebot und Nachfrage-Prinzip. Naja, auch Billboard braucht eine Existenzberechtigung.
Technik-Trick: Google Music von Deutschland aus testen!
Ja, man kann, wenn man will, sich anschauen, wie Google Music denn so funktioniert. Auch von Deutschland aus. Der Trick ist, eine US-IP zu nutzen. Die hilfsbereiten Kollegen von engaged haben da mal nen Hinweis hinterlassen: de.engadget.com/2011/11/21/google-music-braucht-nur-einen-ersten-us-login/