Laut einem Urteil des BGH erlöschen die Verwertungsrechte der GEMA im Falle von Werbemusik:
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist nicht berechtigt, die urheberrechtlichen Nutzungsrechte der Rechteinhaber hinsichtlich der Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken wahrzunehmen. Ansprüche auf Unterlassung oder Vergütung stehen insoweit ausschließlich direkt den jeweiligen Urhebern zu.
Urteil des BGH vom 10.06.2009
I ZR 226/06
GRUR 2010, 62
WRP 2010, 120
Quelle: http://www.ratgeberrecht.eu/internet-aktuell/gema-hat-keine-befugnisse-bei-werbemusik.html
Weitere Infos zur GEMA gibt es auch im Video "GEMA" von rockthe.biz: www.rockthe.biz/media/MO/player6.php